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   LSG Hamburg, 14.08.2018 - L 4 SO 79/17   

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https://dejure.org/2018,27843
LSG Hamburg, 14.08.2018 - L 4 SO 79/17 (https://dejure.org/2018,27843)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14.08.2018 - L 4 SO 79/17 (https://dejure.org/2018,27843)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14. August 2018 - L 4 SO 79/17 (https://dejure.org/2018,27843)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 46/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuwendungen

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.08.2018 - L 4 SO 79/17
    Zuwendungen, mit denen ein Dritter vorläufig - gleichsam anstelle des Grundsicherungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - einspringt, weil der Träger die Leistung nicht rechtzeitig bewilligt hat, entbinden den Grundsicherungsträger nicht von seiner Leistungsverpflichtung (Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 23.2.2017 - L 4 AS 15/15 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11; LSG NRW, Beschluss. vom 19.7.2016 - L 7 AS 1055/16 B; näheres bei Wahrendorf, jurisPR-SozR 12/2012, Anm. 1).
  • LSG Bayern, 24.09.2014 - L 8 SO 95/14

    Vorherige Zustimmung, Übernahme von Umzugskosten, Klage auf Zusicherung,

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.08.2018 - L 4 SO 79/17
    Ob dies - so das Sozialgericht - auf den Rechtsgedanken des § 22 Abs. 5 Satz 3 SGB II gestützt werden kann (so BayLSG, Urteil vom 24.9.2014 - L 8 SO 95/14; Nguyen, in: jurisPK-SGB II, § 35 Rn. 148, Stand 2/2018) oder ob dies aus den Grundsätzen über die Kostenerstattung für die selbst beschaffte Hilfe folgt (so Grube, in: ders./Wahrendorf, SGB XII, 6. Auflage 2018, § 35 Rn. 65, Einl. Rn. 60 ff.), kann dahinstehen; eine Durchbrechung des Zustimmungserfordernisses ist allgemein anerkannt (Berlit, in: LPK-SGB XII, § 35 Rn. 92, 94; Dauber, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 35 Rn. 75, Stand 8/2017; Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 35 Rn. 60, Stand 6/2012) und gilt, wenn die Einholung der vorherigen Zustimmung im konkreten Einzelfall aus wichtigen Gründen nicht möglich ist oder die Zustimmung treuwidrig vom Leistungsträger verzögert wird.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2016 - L 7 AS 1055/16

    Grundsicherungsleistungen für EU-Ausländer; Freizügigkeitsrecht und

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.08.2018 - L 4 SO 79/17
    Zuwendungen, mit denen ein Dritter vorläufig - gleichsam anstelle des Grundsicherungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - einspringt, weil der Träger die Leistung nicht rechtzeitig bewilligt hat, entbinden den Grundsicherungsträger nicht von seiner Leistungsverpflichtung (Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 23.2.2017 - L 4 AS 15/15 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11; LSG NRW, Beschluss. vom 19.7.2016 - L 7 AS 1055/16 B; näheres bei Wahrendorf, jurisPR-SozR 12/2012, Anm. 1).
  • LSG Hamburg, 23.02.2017 - L 4 AS 15/15

    Nachträgliche Gewährung des grundsicherungsrechtlichen Bedarfs; Einordnung des

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.08.2018 - L 4 SO 79/17
    Zuwendungen, mit denen ein Dritter vorläufig - gleichsam anstelle des Grundsicherungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - einspringt, weil der Träger die Leistung nicht rechtzeitig bewilligt hat, entbinden den Grundsicherungsträger nicht von seiner Leistungsverpflichtung (Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 23.2.2017 - L 4 AS 15/15 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 46/11; LSG NRW, Beschluss. vom 19.7.2016 - L 7 AS 1055/16 B; näheres bei Wahrendorf, jurisPR-SozR 12/2012, Anm. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - L 12 SO 85/18

    Anspruch auf Vergütung für Leistungen nach dem SGB XII

    Allerdings werden auch Ausnahmen zugelassen, wenn etwa die Einholung der vorherigen Zustimmung im konkreten Einzelfall aus wichtigen Gründen nicht möglich ist oder die Zustimmung treuwidrig vom Leistungsträger verzögert wird (vgl. Landessozialgericht Hamburg 14.08.2018, L 4 SO 79/17 m.w.N.).
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